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   BGH, 09.03.2023 - I ZR 167/21   

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https://dejure.org/2023,10233
BGH, 09.03.2023 - I ZR 167/21 (https://dejure.org/2023,10233)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2023 - I ZR 167/21 (https://dejure.org/2023,10233)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2023 - I ZR 167/21 (https://dejure.org/2023,10233)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schutzumfang des Klagemusters "Tellerschleifgerät" als Neuheit; Berücksichtigen des Grads der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung seines Geschmacksmusters bei der Beurteilung des Schutzumfangs

  • rewis.io

    Tellerschleifgerät

  • Betriebs-Berater

    Tellerschleifgerät - Zur Prüfung, ob Erscheinungsmerkmale ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EG) 6/2002 Art. 8 Abs. 1; GGV Art. 10 Abs. 1
    Schutzumfang des Klagemusters "Tellerschleifgerät" als Neuheit; Berücksichtigen des Grads der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung seines Geschmacksmusters bei der Beurteilung des Schutzumfangs

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Designrecht: Tellerschleifgerät

  • datenbank.nwb.de

    Tellerschleifgerät

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 930
  • GRUR 2023, 887
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.10.2020 - I ZR 137/19

    Papierspender

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZR 167/21
    Die gemäß Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) erforderliche Prüfung, ob Erscheinungsmerkmale ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt sind, ist für jedes den Gesamteindruck prägende Merkmal gesondert anhand aller für den Einzelfall maßgeblichen objektiven Umstände vorzunehmen (Bestätigung von EuGH, Urteil vom 8. März 2018 - C-395/16, GRUR 2018, 612 = WRP 2018, 546 - DOCERAM; Urteil vom 2. März 2023 - C-684/21, WRP 2023, 434 - Papierfabrik Doetinchem; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2020 - I ZR 137/19, GRUR 2021, 473 = WRP 2021, 196 - Papierspender).

    Zum anderen ist davon auszugehen, dass das Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht wegen ausschließlich technischer Bedingtheit sämtlicher relevanter Erscheinungsmerkmale (Art. 8 Abs. 1 und 2 GGV; vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2020 - I ZR 137/19, GRUR 2021, 473 [juris Rn. 9] = WRP 2021, 196 - Papierspender) oder wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten (Art. 9 GGV) schutzunfähig ist.

    Die Vorschrift schließt den geschmacksmusterrechtlichen Schutz für Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses aus, wenn Erwägungen anderer Art als das Erfordernis, dass dieses Erzeugnis seine technische Funktion erfüllt, insbesondere solche, die mit der visuellen Erscheinung zusammenhängen, bei der Entscheidung für diese Merkmale keine Rolle gespielt haben, und zwar auch dann, wenn es andere Geschmacksmuster gibt, mit denen sich dieselbe Funktion erfüllen lässt (EuGH, Urteil vom 8. März 2018 - C-395/16, GRUR 2018, 612 [juris Rn. 32 = WRP 2018, 546 - DOCERAM; Urteil vom 2. März 2023 - C-684/21, WRP 2023, 434 [juris Rn. 20] - Papierfabriek Doetinchem; BGH, GRUR 2021, 473 [juris Rn. 10] - Papierspender).

    Die Beurteilung ist insbesondere mit Blick auf das fragliche Geschmacksmuster, auf die objektiven Umstände, aus denen die Motive für die Wahl der Erscheinungsmerkmale des betreffenden Erzeugnisses deutlich werden, auf Informationen über dessen Verwendung oder auch auf das Bestehen alternativer Geschmacksmuster, mit denen sich dieselbe technische Funktion erfüllen lässt, vorzunehmen, soweit für diese Umstände, Informationen oder Alternativen tragfähige Beweise vorliegen (EuGH, GRUR 2018, 612 Rn. 38 - DOCERAM; EuGH, WRP 2023, 434 [juris Rn. 22 f.] - Papierfabriek Doetinchem; BGH, GRUR 2021, 473 [juris Rn. 11] - Papierspender).

    Ein ästhetischer Gehalt gehört nicht zu den Schutzvoraussetzungen eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (vgl. EuGH, GRUR 2018, 612 [juris Rn. 23] - DOCERAM; BGH, GRUR 2021, 473 [juris Rn. 12] - Papierspender).

    Die Darlegungs- und Beweislast für einen Schutzausschluss nach Art. 8 Abs. 1 GGV obliegt der Partei, die sich darauf beruft; es kommt jedoch eine sekundäre Darlegungslast des Designinhabers für in seiner Sphäre liegende Umstände in Betracht (vgl. BGH, GRUR 2021, 473 [juris Rn. 27 f.] - Papierspender).

    Die Prüfung ist für jedes Erscheinungsmerkmal gesondert vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2021, 473 [juris Rn. 32] - Papierspender).

    Sie ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob das Tatgericht einen zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt, nicht gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen und keine wesentlichen Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, GRUR 2021, 473 [juris Rn. 21] - Papierspender).

    Ein ästhetischer Gehalt gehört nicht zu den Schutzvoraussetzungen eines Designs (vgl. EuGH, GRUR 2018, 612 [juris Rn. 23] - DOCERAM; BGH, GRUR 2021, 473 [juris Rn. 12] - Papierspender).

  • EuGH, 08.03.2018 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZR 167/21
    Die gemäß Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) erforderliche Prüfung, ob Erscheinungsmerkmale ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt sind, ist für jedes den Gesamteindruck prägende Merkmal gesondert anhand aller für den Einzelfall maßgeblichen objektiven Umstände vorzunehmen (Bestätigung von EuGH, Urteil vom 8. März 2018 - C-395/16, GRUR 2018, 612 = WRP 2018, 546 - DOCERAM; Urteil vom 2. März 2023 - C-684/21, WRP 2023, 434 - Papierfabrik Doetinchem; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2020 - I ZR 137/19, GRUR 2021, 473 = WRP 2021, 196 - Papierspender).

    Die Vorschrift schließt den geschmacksmusterrechtlichen Schutz für Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses aus, wenn Erwägungen anderer Art als das Erfordernis, dass dieses Erzeugnis seine technische Funktion erfüllt, insbesondere solche, die mit der visuellen Erscheinung zusammenhängen, bei der Entscheidung für diese Merkmale keine Rolle gespielt haben, und zwar auch dann, wenn es andere Geschmacksmuster gibt, mit denen sich dieselbe Funktion erfüllen lässt (EuGH, Urteil vom 8. März 2018 - C-395/16, GRUR 2018, 612 [juris Rn. 32 = WRP 2018, 546 - DOCERAM; Urteil vom 2. März 2023 - C-684/21, WRP 2023, 434 [juris Rn. 20] - Papierfabriek Doetinchem; BGH, GRUR 2021, 473 [juris Rn. 10] - Papierspender).

    Die Beurteilung ist insbesondere mit Blick auf das fragliche Geschmacksmuster, auf die objektiven Umstände, aus denen die Motive für die Wahl der Erscheinungsmerkmale des betreffenden Erzeugnisses deutlich werden, auf Informationen über dessen Verwendung oder auch auf das Bestehen alternativer Geschmacksmuster, mit denen sich dieselbe technische Funktion erfüllen lässt, vorzunehmen, soweit für diese Umstände, Informationen oder Alternativen tragfähige Beweise vorliegen (EuGH, GRUR 2018, 612 Rn. 38 - DOCERAM; EuGH, WRP 2023, 434 [juris Rn. 22 f.] - Papierfabriek Doetinchem; BGH, GRUR 2021, 473 [juris Rn. 11] - Papierspender).

    Ein ästhetischer Gehalt gehört nicht zu den Schutzvoraussetzungen eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (vgl. EuGH, GRUR 2018, 612 [juris Rn. 23] - DOCERAM; BGH, GRUR 2021, 473 [juris Rn. 12] - Papierspender).

    Ein ästhetischer Gehalt gehört nicht zu den Schutzvoraussetzungen eines Designs (vgl. EuGH, GRUR 2018, 612 [juris Rn. 23] - DOCERAM; BGH, GRUR 2021, 473 [juris Rn. 12] - Papierspender).

  • EuGH, 02.03.2023 - C-684/21

    Papierfabriek Doetinchem - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZR 167/21
    Die gemäß Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) erforderliche Prüfung, ob Erscheinungsmerkmale ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt sind, ist für jedes den Gesamteindruck prägende Merkmal gesondert anhand aller für den Einzelfall maßgeblichen objektiven Umstände vorzunehmen (Bestätigung von EuGH, Urteil vom 8. März 2018 - C-395/16, GRUR 2018, 612 = WRP 2018, 546 - DOCERAM; Urteil vom 2. März 2023 - C-684/21, WRP 2023, 434 - Papierfabrik Doetinchem; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2020 - I ZR 137/19, GRUR 2021, 473 = WRP 2021, 196 - Papierspender).

    Die Vorschrift schließt den geschmacksmusterrechtlichen Schutz für Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses aus, wenn Erwägungen anderer Art als das Erfordernis, dass dieses Erzeugnis seine technische Funktion erfüllt, insbesondere solche, die mit der visuellen Erscheinung zusammenhängen, bei der Entscheidung für diese Merkmale keine Rolle gespielt haben, und zwar auch dann, wenn es andere Geschmacksmuster gibt, mit denen sich dieselbe Funktion erfüllen lässt (EuGH, Urteil vom 8. März 2018 - C-395/16, GRUR 2018, 612 [juris Rn. 32 = WRP 2018, 546 - DOCERAM; Urteil vom 2. März 2023 - C-684/21, WRP 2023, 434 [juris Rn. 20] - Papierfabriek Doetinchem; BGH, GRUR 2021, 473 [juris Rn. 10] - Papierspender).

    Die Beurteilung ist insbesondere mit Blick auf das fragliche Geschmacksmuster, auf die objektiven Umstände, aus denen die Motive für die Wahl der Erscheinungsmerkmale des betreffenden Erzeugnisses deutlich werden, auf Informationen über dessen Verwendung oder auch auf das Bestehen alternativer Geschmacksmuster, mit denen sich dieselbe technische Funktion erfüllen lässt, vorzunehmen, soweit für diese Umstände, Informationen oder Alternativen tragfähige Beweise vorliegen (EuGH, GRUR 2018, 612 Rn. 38 - DOCERAM; EuGH, WRP 2023, 434 [juris Rn. 22 f.] - Papierfabriek Doetinchem; BGH, GRUR 2021, 473 [juris Rn. 11] - Papierspender).

  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 164/17

    Prüfung der Verletzung eines Klagemusters durch wettbewerbswidrige Nachahmung;

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZR 167/21
    Die Prüfung, ob ein Modell in den Schutzbereich eines Geschmacksmusters eingreift, erfordert, dass der Schutzumfang des Geschmacksmusters bestimmt sowie sein Gesamteindruck und derjenige des angegriffenen Modells ermittelt und verglichen werden (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 164/17, GRUR 2019, 398 [juris Rn. 12] = WRP 2019, 464 - Meda Gate, mwN).

    Der anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt auch für die Bestimmung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters nach Art. 10 Abs. 2 GGV (vgl. BGH, GRUR 2019, 398 [juris Rn. 14] - Meda Gate).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZR 167/21
    Nach derzeitigem Sach- und Streitstand stellt sich keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts, die nicht bereits durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt oder nicht zweifelsfrei zu beantworten ist (zu diesem Maßstab vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 [juris Rn. 21] = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.; Urteil vom 6. Oktober 2021 - C-561/19, NJW 2021, 3303 [juris Rn. 33, 36 und 39 bis 49] - Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZR 167/21
    In diesem Zusammenhang kommt es auch darauf an, welche Bedeutung den festgestellten Einzelmerkmalen für den Gesamteindruck zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 102/11, GRUR 2013, 285 [juris Rn. 52] = WRP 2013, 341 - Kinderwagen II).
  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Institutionelles Recht

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZR 167/21
    Nach derzeitigem Sach- und Streitstand stellt sich keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts, die nicht bereits durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt oder nicht zweifelsfrei zu beantworten ist (zu diesem Maßstab vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 [juris Rn. 21] = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.; Urteil vom 6. Oktober 2021 - C-561/19, NJW 2021, 3303 [juris Rn. 33, 36 und 39 bis 49] - Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi).
  • BGH, 20.12.2018 - I ZB 26/18

    Sportbrille

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZR 167/21
    Keinen rechtlichen Bedenken unterliegt hingegen, dass das Berufungsgericht die Integration des Gerätefußes in das Motorgehäuse und den Kontrast zwischen einem dunkleren Gehäuse und einem helleren Gerätefuß als nicht technisch bedingt angesehen hat (zur Berücksichtigungsfähigkeit der Graustufen bei Schwarz-Weiß-Abbildungen vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - I ZB 26/18, GRUR 2019, 835 [juris Rn. 17 bis 23] = WRP 2019, 1032 - Sportbrillen).
  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZR 167/21
    Hierzu gehören Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung und Feststellung der Schadensersatzpflicht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - I ZR 187/16, GRUR 2018, 832 [juris Rn. 11] = WRP 2018, 950 - Ballerinaschuh) sowie auf Erstattung von Abmahnkosten.
  • OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 40/20

    Designrechtliche Ansprüche für Tellerschleifgerät

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZR 167/21
    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts abgeändert und die Beklagten antragsgemäß verurteilt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 6 U 40/20, juris).
  • BGH, 23.01.2024 - I ZR 147/22

    Eindrehpapier

    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist auch unter Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 9. März 2023 - I ZR 167/21, GRUR 2023, 887 [juris Rn. 11] = WRP 2023, 825 - Tellerschleifgerät).
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